Häufige Fragen
Prämie
Nein, mit Zahlung des Einmalbeitrages ist die komplette Laufzeit Ihres Finanzierungs- oder Leasingvertrages gegen das GAP-Risiko abgesichert.
Laufzeit
In diesem Fall endet auch die GAP-Versicherung. Es wird jedoch kein Beitrag erstattet, da es sich um einen einmaligen Risikobeitrag handelt. Eine Meldung der vorzeitigen Beendigung ist übrigens nicht erforderlich.
Nein. Sie ist an den Leasing-/ Finanzierungsvertrag gekoppelt und endet automatisch mit ihm.
Die Gap-Versicherung ist an die Dauer Ihres Finanzierungs- bzw. Leasingvertrages gekoppelt. Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Ablauf der Finanzierung / des Leasingvertrages.
In diesem Fall verlängert sich automatisch die GAP-Versicherung ohne Mehrbeitrag. Eine Meldung ist nicht erforderlich.
Fahrzeug & Leasingvertrag
Ja. Die GAP-Versicherung kann man auch für gebrauchte Fahrzeuge beantragen. Geben Sie in diesem Fall den Kaufpreis des gebrauchten Fahrzeuges zur Prämienberechnung an.
Ja. Die GAP-Versicherung kann man auch bei bereits laufenden Leasing- und Finanzierungsverträgen beantragen.
Sofern nur Ihr Fahrzeug gewandelt wurde, der Leasing-/ oder Finanzierungsvertrag aber unverändert läuft, kann die GAP-Versicherung bestehen bleiben. In diesem Fall benötigen wir jedoch eine Benachrichtigung.
Nein. Bei finanzierten Fahrzeugen kann die GAP-Versicherung nicht übertragen werden.
Nein. Jedes Fahrzeug und jede Finanzierung werden separat betrachtet und berechnet. Sonst würde die Versicherung im Falle eines Totalschadens an dem Auflieger auch für die Sattelzugmaschine enden.
Nein. In diesem Fall benötigen Sie nur eine GAP-Versicherung.
Die Versicherung kann jeder abschließen, der ein berechtigtes Interesse absichern möchte. Das können sein:
- der Fahrzeughalter,
- der Eigentümer,
- der Nutzer,
- der Versicherungsnehmer zur Kfz-Versicherung,
- der Leasing-/Kreditnehmer oder
- die Leasinggesellschaft bzw. die Bank.
In einem Schadenfall steht die Entschädigung aus der GAP-Versicherung immer dem Versicherungsnehmer zu. Das ist die Person, welche die Versicherung abschließt. In einem Schadenfall kann der Versicherungsnehmer bestimmen, dass die Versicherungsleistung an eine andere Person ausgezahlt werden soll (z.B. direkt an die Bank).
Als Anschaffungswert ist der im Leasing- oder Finanzierungsvertrag vereinbarte Kaufpreis anzugeben.
Rabatte können natürlich von einer Unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) abgezogen werden.
Beispiel:
Unverbindliche Preisempfehlung: 30.000 EUR
Nachlass: 7 % = 2.100 EUR
Kaufpreis: 27.900 EUR
Hier ist der Kaufpreis von 27.900 EUR anzugeben.
Ist kein Kaufpreis vereinbart worden (z.B. bei einem Kilometervertrag), ist die Unverbindliche Preisempfehlung anzugeben.
Ein Nachlass für eine Inzahlungnahme ist wie eine Anzahlung zu behandeln.
Voraussetzung dafür ist, dass der Händler das Altfahrzeug auch „in Zahlung“ nimmt und diese im Kaufvertrag ausweist.
Umwelt-, Diesel-, Abwrackprämien usw. sind keine Anzahlungen. Es handelt sich hierbei um Nachlässe auf den Kaufpreis des Herstellers.
Beispiel:
Unverbindliche Preisempfehlung: 30.000 EUR
Nachlass: 7 % = 2.100 EUR
Umweltprämie: 3.000 EUR
Hier ist als Anschaffungswert der Kaufpreis von 24.900 EUR anzugeben.
Geben Sie jetzt noch Ihr Altfahrzeug für 4.000 EUR in Zahlung, bleibt es bei dem Anschaffungswert von 24.900 EUR und die Anzahlung ist unter den Objektdaten (Seite 2 bei Antragstellung) mit 4.000 EUR einzutragen.
Begründung: Den Wert für das Altfahrzeug hätten Sie sich auch auszahlen lassen können. Prämien können hingegen nicht ausgezahlt werden. Sie sind somit Nachlässe der Hersteller oder Händler.
KFZ-Versicherung
Viele KFZ-GAP-Versicherungen übernehmen ausschließlich nur das GAP-Risiko bei Leasing oder begrenzen die Summe der Entschädigung auf z.B. 15% des Wiederbeschaffungswerts. Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie Ihre eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen und werden in der SFR-Klasse zurück versetzt. Außerdem müssen Sie Ihre Selbstbeteiligung selber tragen. Eine Anzahlung berücksichtigt die KFZ-GAP-Versicherung nicht und bei einer Finanzierung leistet sie gar nicht. Ferner zahlen Sie jedes Jahr einen Zuschlag in der KFZ-Versicherung, selbst wenn Sie gar kein GAP-Risiko mehr haben. Unsere GAP-Versicherung ist so kalkuliert, dass der Beitrag nur für die Dauer des Risikos berechnet wird.
Nein. Ihre bisherige KFZ-Versicherung kann bestehen bleiben. Die GAP-Versicherung ist eine sogenannte Stand-alone- Versicherung.
Nein. Die GAP-Versicherung sichert Ihre Finanzierung bzw. Ihren Leasingvertrag ab. Sie ersetzt keine KFZ-Versicherung.
Der Ablösebetrag liegt nach der Zulassung meist über 110%. Im Schadenfall möchte die Leasinggesellschaft oder Bank dann 10% mehr, als die KFZ-Versicherung bezahlt. Da kommen schnell ein paar Tausend Euro zusammen.
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Wie melde ich einen Schaden?
Wir helfen Ihnen in einem Schadenfall schnell und unbürokratisch.
Senden Sie bitte folgende Dokumente an schaden@gap24.de und wir setzen uns
dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbingung.
- eine Kopie des Gutachtens
- eine Kopie der Ablöseforderung der Bank/Leasinggesellschaft
- eine Kopie der Abrechnung der Kfz-/Maschinenversicherung
- eine Kopie des Leasing-/Finanzierungsvertrags
GAP Infos zum Download
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